Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wie im Lexikon der Baufinanzierung nachzulesen ist, „Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss.“

Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann im Vorfeld mit Hilfe des Rechners zur Vorfälligkeitsentschädigung geschätzt werden oder von einem Honorarberater in Köln genauer kalkuliert werden.

Die exakte Summe zur Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt das Kreditinstitut dann bei Anfrage zu einem konkreten Datum. Banken verlangen teilweise eine Gebühr würde eine Berechnung.

Die verlangt Ihr Honorarberater in Köln selbstverständlich auch, jedoch liefert er Ihnen unabhängig von eigenen Interessen eine Entschädigungssumme, Banken vergessen gelegentlich ein paar Parameter zur Kalkulation der Entschädigungssumme

Wichtige Details beim Vorfälligkeitsentschädigungsrechner

So wirken sich zum Beispiel verschiedene Bestandteile Ihres Darlehensvertrags positiv auf die Vorfälligkeitsentschädigung aus.

Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel müssen nämlich bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Es gibt selbstverständlich gesetzliche Rahmenbedingungen für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und somit können Banken auch nicht einfach so eine Entschädigung verlangen.

Daher ist es wichtig, die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Rechner selbst zu schätzen oder sie von Ihrem Honorarberater in Köln berechnen zu lassen. Verbraucherzentralen und Rechtsanwaltskanzleien bieten diesen Service ebenfalls an.

Eine besondere Form der Vorfälligkeitsentschädigung ist übrigens die Nichtabnahmeentschädigung. In diesem Falle wird das beantragte und von der Bank genehmigte Darlehen nicht mehr benötigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • Bei einem Neubauvorhaben zu viel Darlehen beantragt wurde
  • das Darlehen genehmigt wurde, die Widerrufsfrist abgelaufen ist und der Verkäufer an jemand Dritten verkauft hat
  • Ein Forward Darlehen beantragt wurde, welches nun nicht mehr benötigt wird

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In allen Fällen, die mit einer Entschädigung für das finanzierende Institut in Verbindung stehen, sollte man die Vorfälligkeitsentschädigung von einem unabhängigen Berater überprüfen lassen. Gerne übernimmt Ihr Honorarberater in Köln diesen Auftrag.

 

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