Lexikon der Baufinanzierung

Grundbegriffe der Immobilienfinanzierung

Wenn Sie für Ihre Immobilienfinanzierung ein Annuitätendarlehen mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren wählen, müssen Sie sich wahrscheinlich wenig Gedanken um eine Anschlussfinanzierung machen.

Für die Finanzierung einer Eigentumswohnung muss eine Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan vorliegen.

Was ein Notaranderkonto mit der Kaufpreiszahlung zu tun hat und warum die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars möglicherweise erst nach dem Bescheid über die Grunderwerbsteuer bei Ihnen eintrifft, das erklärt Ihr Honorarberater in Köln.

Was eine Rückauflassungsvormerkung ist, müssen Sie nicht auf Anhieb wissen, Ihr Berater schon.

Warum eine Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen durch einen Schuldnertausch oder einen Pfandtausch vermieden werden kann, erläutert Ihnen Ihr Honorarberater in Köln ebenfalls.

Und wenn Sie die Fachbegriffe für Ihr Projekt nicht mehr auseinander halten können, dann steht Ihnen das Lexikon für die Baufinanzierung in Köln jederzeit zur Verfügung.

Sollzins und Effektivzins

Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird – vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt.

Der effektive Jahreszins istPreis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Der Effektivzins ermöglicht grundsätzlich den Vergleich verschiedener Angebote. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Der Begriff des anfänglichen effektiven Jahreszinses ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Kreditgeber gewisse Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses unterstellt, welche die Vergleichbarkeit des Effektivzinses einschränken können. Ihr Honorarberater in Köln erläutert Ihnen diese Besonderheit gerne im Detail.

KfW

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

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